• Vorbereitung der Serviceverträge, die Ihr Unternehmen mit dem von ihm beschäftigten Personal abschließt, Prüfung der bestehenden Verträge und Information Ihres Unternehmens über die notwendigen Änderungen.
• Vorbereitung der erforderlichen Warnungen, Kündigungsbenachrichtigungen, Friedens- und Freispruchsverfahren sowie Einleitung und Weiterverfolgung des rechtlichen Verfahrens, falls Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem in Ihrem Unternehmen beschäftigten Personal auftreten.
• Berücksichtigung der Maßnahmen, die im Einklang mit den Interessen Ihres Unternehmens stehen, angesichts von Rechtsstreitigkeiten, die vom Personal Ihres Unternehmens geführt werden oder dessen Arbeitsverträge gekündigt werden.
• Um Ihr Unternehmen über die Neuerungen und Änderungen zu informieren, melden Sie in regelmäßigen Abständen die Änderungen der Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzgebung sowie der lokalen und obersten Gerichte.
• Berücksichtigung von Rechtspraktiken im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und anderen erforderlichen Arbeiten und Verfahren.
Im Falle eines von uns beratenen Unternehmens besteht der Arbeitsansatz unserer Kanzlei darin, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Interessen unserer Mandanten zu treffen, bevor es zu Streitigkeiten oder Konflikten kommt. An dieser Stelle ist es wichtig, die Abstimmung mit unserem Büro bezüglich der vom Kundenunternehmen durchzuführenden Arbeiten und Transaktionen sicherzustellen.