• Der Tourismus ist in der sich globalisierenden Welt von großer Bedeutung. Aus diesem Grund führt unser Büro, das insbesondere über die Rechte von Fluggästen verfügt, Prüfungen, Beratungen und Rechtsstreitigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union vom 02.11.2004 durch.
Im Falle eines von uns beratenen Unternehmens besteht der Arbeitsansatz unserer Kanzlei darin, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Interessen unserer Mandanten zu treffen, bevor es zu Streitigkeiten oder Konflikten kommt. An dieser Stelle ist es wichtig, die Abstimmung mit unserem Büro bezüglich der vom Kundenunternehmen durchzuführenden Arbeiten und Transaktionen sicherzustellen.