• Als Anwaltskanzlei Can & Partner beraten wir unsere ausländischen Mandanten nicht nur über das türkische Recht, insbesondere über unsere Verbindungen in Deutschland und die dort erhaltenen Schulungen, obwohl wir über fortgeschrittene Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen.
• Obwohl unsere Anwälte über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des deutschen Rechts verfügen, können unsere Mandanten gut ausgestattet sein und detaillierte Informationen austauschen, und unsere türkischen Mandanten und unser Rechtssystem können unseren deutschen Mandanten im Vergleich zum deutschen Recht auf einfache Weise erklärt werden.
• Auf die gleiche Weise können türkische Mandanten mit ihren internationalen Rechtskenntnissen in Übereinstimmung mit ihren Rechten und Interessen in ihren internationalen Streitigkeiten konsultiert werden.
• Die Rechtsanwälte von Can & Partner vertreten Ihr Unternehmen in grenzüberschreitenden Fällen, wie z.B. der kommerzielle Partnerschaften usw.
• Unsere Rechtsanwälte, die sich auch für Staatsbürgerschaftsrecht und Ausländerrecht interessieren, unterstützen Ihre Transaktionen nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten, sondern auch im Deutschen Generalkonsulat.
• Durch insbesonderer Erfahrung im internationalen Handelsbereich wurden viele internationale Streitigkeiten unserer Mandanten, welche uns zum Teil durch unsere Verbindungen zur Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer fanden, stets im Interesse Ihres Unternehmens gehandelt und gelöst.
Im Falle eines von uns beratenen Unternehmens besteht der Arbeitsansatz unserer Kanzlei darin, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Interessen unserer Mandanten zu treffen, bevor es zu Streitigkeiten oder Konflikten kommt. An dieser Stelle ist es wichtig, die Abstimmung mit unserem Büro bezüglich der vom Kundenunternehmen durchzuführenden Arbeiten und Transaktionen sicherzustellen.