Wie läuft das Protokollieren ab?

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Wie läuft das Protokollieren ab?

Wenn die Parteien ihre Lösungen vor dem Mediator vorgelegt haben, wird dies dem Protokoll des Mediators beigefügt, unter Berücksichtigung der Umsetzung und der Tatsachen, auf die möglicherweise danach gestoßen wird. Wenn die Parteien wünschen, dass der Prozess vor einem Prozess mit einem Beispiel für dieses Protokoll eingeleitet wird, können sie bei dem zuständigen Gericht, das für die Prüfung des Streits zuständig ist, und bei dem Gericht, das den Prozess unterbricht, einen Antrag stellen, wenn der Prozess eingeleitet wurde.

Das Gericht, bei dem diese Anmerkung angefordert wird, prüft nur, ob es möglich ist, den Streit durch Mediation beizulegen (diese Überprüfung wird in familienrechtlichen Angelegenheiten obligatorisch, in anderen Fällen über die Akte), und nachdem der Richter festgestellt hat, dass der Streit durch Mediation beigelegt werden kann, gibt es ein Vollstreckungsurteil.

In diesem Fall können die Parteien nun die Vollstreckung beantragen, wenn sie diese Aufzeichnung, die als Erlass des Urteils gilt, nicht einhalten. Gegen die Entscheidungen der Richter über die Vollstreckbarkeit kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden, und wenn das Gericht die Vollstreckungsentscheidung ablehnt, können die Parteien beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einlegen. Da es nicht obligatorisch ist, den Ausführungskommentar zu erstellen, werden die Parteien die Lösung gemeinsam erarbeiten, und das Ergebnis wird wahrscheinlich erreicht, indem der Inhalt ohne die Notwendigkeit der Ausführung genehmigt wird.