Wie und wann kann ich mich bewerben?

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Wie und wann kann ich mich bewerben?

Die Parteien können sich vor oder während eines Rechtsstreits um einen Mediationsprozess bewerben. Nicht jeder Rechtsstreit kann durch Mediation beigelegt werden. Bevor Ihr Streitfall an den Mediator weitergeleitet werden kann, sollten die folgenden Merkmale untersucht werden. Der Rechtsstreit muss sich zunächst auf das Privatrecht beziehen. Über den Streit sollte ein frei einklagbarer Rechtsstreit bestehen.

Damit die als Ergebnis des Rechtsstreits geschaffene Lösung durchgesetzt werden kann, sollte sie einen Inhalt haben, der nicht durch eine Entscheidung des Richters einer Rechtsakte registriert werden muss. In diesem Sinne eignen sich Fälle und Streitigkeiten wie Scheidungsfälle, Bevölkerungsfälle, Urkunden- und Registrierungsfälle, Katasterfälle, Strafsachen und Sorgerechtssachen nicht zur Schlichtung. Zum Beispiel Schadensersatzansprüche, Streitigkeiten aus dem Forderungsverhältnis, die Entscheidung über die Bestellung von internen Revisoren für Unternehmen, über die die Gesellschafter frei entscheiden können, die Ausschüttung von Dividenden usw. Mediation in Angelegenheiten ist in der Regel möglich.

Die Mediation kann nur von einem Mediator aus dem Mediatorenregister des Justizministeriums ausgeübt werden (http://www.adb.adalet.gov.tr/arabulucu/). Die Parteien können entweder gemeinsam den Mediator bestimmen oder eine Partei bewirbt sich und der Mediator ladet die andere Partei in ein Gespräch ein, falls dieses von der Gegenseite befürwortet wird. Wenn die Partei, die die Einladung auf diese Weise erhält, dem Mediator keine Annahmeerklärung vorlegt, gilt das Angebot als abgelehnt und der Mediationsprozess wird nicht gestartet. Wird die Annahmeerklärung abgegeben, fordert der Mediator beide Parteien auf, einen Bericht zu führen, und der Mediationsprozess beginnt. Wenn die Parteien das Mediationsverfahren während eines gerichtlichen Verfahrens beantragen, wird das Verfahren durch die Feststellungen des Richters unterbrochen und das Verfahren für die gesamte Dauer von drei Monaten eingestellt.

Gibt es Vorbedingungen für Mediation?

Die Betroffenen müssen bereit sein, sich freiwillig und selbstbestimmt an einen Tisch zu setzen. Sie sollten sich ermutigen lassen, für ihre Belange einzutreten und im Sinne des Respekts, der Fairness und der ehrlichen Auseinandersetzung Lösungen und Absprachen zu entwickeln. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann von Ihnen in jeder Phase beendet werden. Ich möchte Sie zum Verfahren der Mediation ermutigen.