Zivilrecht

Zivilrecht

• Wir sorgen in allen zivilrechtlichen Fällen unserer Mandanten für Fürsorge, sorgfältige Vertretung, Nachverfolgung und Entlohnung.

• Unsere Anwälte, die über besondere Erfahrung im Bereich des Familien-, Erb- und Eigentumsrechts verfügen, identifizieren und / oder verteidigen ihre Mandanten vor Gericht im Rahmen ihrer derzeitigen gesetzlichen Rechte.

• Im Bereich des Obligationenrechts vertreten die Rechtsanwälte von Can & Partner die Verpflichtungen des Gläubigers und des Schuldners im Rahmen des Vertrags, der das Schuldverhältnis zwischen den Parteien rechtlich regelt und die Rechte beider Parteien einschränkt / bestimmt .

• Als Can & Partner werden seit der Gründung des Büros im Jahr 1993 Verträge mit einheimischen und ausländischen Elementen seit 27 jähriger Erfahrung erstellt und bearbeitet. Die Änderungen werden bei Bedarf entsprechend der Eignung des Kunden mitgeteilt.

• Unsere Anwälte leisten Dienste in deutscher und englischer Sprache, somit werden Verträge ohne Dolmetscher erstellt und dabei die Interessen der Mandanten immer berücksichtigt.

• Die Kanzlei Can & Partner, welches über eine langjährige Erfahrung in der Abwicklung in- und ausländischer Verträge und bei Bedarf in der Nachverfolgung verfügt, kann als Expert auf diesem Gebiet bezeichnet werden.

Tätigkeitsgebiete

Im Falle eines von uns beratenen Unternehmens besteht der Arbeitsansatz unserer Kanzlei darin, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Interessen unserer Mandanten zu treffen, bevor es zu Streitigkeiten oder Konflikten kommt. An dieser Stelle ist es wichtig, die Abstimmung mit unserem Büro bezüglich der vom Kundenunternehmen durchzuführenden Arbeiten und Transaktionen sicherzustellen.


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    Wir handeln im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften über die Vorgehensweise und den Prozessablauf in Bezug auf die Immobilien unserer Kunden, bieten aber auch Beratungsdienstleistungen an. LESEN SIE MEHR...
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    In der sich globalisierenden Welt von heute ist der Bereich Tourismus sehr wichtig. Aus diesem Grund führt unsere Kanzlei, die über große Erfahrung in den Rechten von Flugreisenden verfügt, parallel zur Verordnung (EG) 261/2004 der Europäischen Union vom 11.2.2004 Prüfung, Beratung und Prozessführung durch. LESEN SIE MEHR...
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